AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen einer schriftlichen Anerkennung durch die Fotografin.
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGBs sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
Urheberrecht
Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder in Ausnahmen bar.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwands verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
Haftung
Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der verein-barten Gesamtsumme.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
Bildbearbeitung
Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
Die Vorauswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt hierbei keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden.
Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Abnahme/Lieferung
Die Fotografin liefert die fertige Weddingbox inkl. Datenmedium mit den bearbeiteten Hochzeitsbildern in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 4 bis 6 Wochen nach der Hochzeit. Ausnahmen müssen vorab mit den Auftraggebern abgeklärt werden. Diese Weddingbox gibt es bei einer gebuchten Stundenanzahl von 6 Stunden.
Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern in Webauflösung. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen werden.
Vertragsschluss
Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Vertrag auf dem Postweg oder per Email unterschrieben innerhalb 14 Tage nach Erhalt zugesendet hat.
Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
Reklamation
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Die Fotografin übernimmt hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bruckmühl.
Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirk-sam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.